Diskriminierung in Sozialplanabfindung

Sieht ein Sozialplan zur Abwicklung eines Unternehmens grundsätzlich eine zusätzliche Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer vor, unterbleibt deren Zahlung aber wegen einer Beschränkung auf einen Höchstbetrag, benachteiligt dies ältere Schwerbehinderte. Dies führt laut Bundesarbeitsgericht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung innerhalb dieser Gruppe der Abfindungsberechtigten.

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Keine Zusage höherer Sozialplanabfindung durch Schweigen des Arbeitgebers

Eine Gesamtzusage ist die an alle Beschäftigten des Betriebs oder einen bestimmten Teil von ihnen gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen. Schweigt der Arbeitgeber auf einer Betriebsversammlung zum Vorbringen der Gewerkschaft über eine angebliche Betriebsvereinbarung bezüglich einer Sozialplanabfindung, liegt darin keine rechtsverbindliche Erklärung und insbesondere keine Gesamtzusage, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

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Keine Altersdiskriminierung im Sozialplan

Wer eine Abfindung im Sozialplan zur Abwicklung eines Unternehmens auf einen Höchstbetrag begrenzt und damit fast ausschließlich ältere Arbeitnehmer benachteiligt, diskriminiert sie dem Bundesarbeitsgericht zufolge nicht, wenn die Begrenzung nur die Begünstigung des Betroffenen durch die lange Zugehörigkeit zum Unternehmen verringert. Im streitgegenständlichen Fall verfolge sie das rechtmäßige Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel der Abwicklung gerecht auf alle Arbeitnehmer zu verteilen.

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Anknüpfung höherer Sozialplanabfindung an steuerlichen Kinderfreibetrag benachteiligt Frauen

Eine Sozialplan-Regelung, die einen pauschalen Zuschlag auf die Abfindung für unterhaltsberechtigte Kinder allein an einen Kinderfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal knüpft, benachteiligt Frauen mittelbar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen rechtskräftig entschieden und der Klägerin den begehrten Zuschlag für ihre Kinder zugesprochen.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schnell statt auf Vorrat

Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.

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Agenda
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Die Termine der 20. Kalenderwoche

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aus dem Jahr 2021 spült jetzt immer neue Auslegungsfragen an den BGH. Diesmal gilt es zu klären: Müssen sich jene Eigentümer an den Kosten eines Prozesses gegen die Gemeinschaft beteiligen, den sie gewonnen haben? Außerdem geht es in Karlsruhe um „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über Teakbäume in Costa Rica. Und das BAG will vom EuGH wissen: Ist bei Gründung einer Holding-SE durch Gesellschaften, die weder selbst noch über Tochterfirmen Arbeitnehmer beschäftigen, ein Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Belegschaft nachzuholen, wenn jemand eingestellt wird?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Kolumne
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Alles fürs Mandatsgeheimnis

Mit Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt das jetzt ja richtig Fahrt auf, auch bei uns Anwälten. Ohne geht gar nicht mehr, ein schönes EU-Gesetz haben wir auch schon, anders als andere Staaten, die haben dafür mehr KI.

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Glosse
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Tea to go

Heißgetränke to go erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit, und damit auch der ungute alte Einwegbecher. Schließlich ist der dank seiner Botschaft das Statussymbol der Generation „Very busy“. 

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Interview
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Überregulierter Sozialstaat

Unsere Verfassung bekennt sich zum Sozialstaat. Doch dies stellt sich immer mehr als Lippenbekenntnis dar, führen doch ein unübersichtliches und kompliziertes Geflecht von Sozialleistungen sowie ein immenser Verwaltungsaufwand dazu, dass diese ihre Zielgruppe oft nicht erreichen, meint der Nationale Normenkontrollrat. Er hat Ende März ein Gutachten mit Empfehlungen für die Zukunft der Sozialleistungen veröffentlicht. Beides haben wir uns mit dem Paderborner Fachanwalt für Sozialrecht Nikolaos Penteridis genauer angesehen.

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